Einlieferungsbedingungen

Folgende Einlieferungsbedingungen gelten:

Der Auftraggeber erhält den vollen Zuschlagsbetrag abzüglich einer Versteigerungsgebühr von 30% zzgl. ges. Mwst.
Eine Losgebühr inklusive Fotos von € 17,85 inkl. ges. Mwst. gilt als vereinbart. Abweichend von dieser Regelung können auch andere Losgebühren für einzelne oder alle Objekte vereinbart werden. Diese werden dann beim einzelnen Objekt ausgewiesen. Die Versicherung der eingelieferten Gegenstände beträgt 1%
(zzgl. Mwst.) der Summe der Startpreise.
Falls der Auftraggeber Gegenstände vor der Versteigerung zurückzieht, verpflichtet er sich, eine Gebühr von 25% zzgl. ges. Mwst. des vereinbarten Startpreises zu entrichten. Bei Objekten ohne Startpreis bzw. bis 100.- Euro Startpreis sind 25.- Euro zzgl. ges. Mwst. zu entrichten. Sobald der Katalog fertiggestellt ist, ist ein Rückzug von Gegenständen i.A. nicht mehr möglich. Falls in begründeten Ausnahmefällen Gegenstände, die bereits vorgeboten sind, zurückgezogen werden, werden 25% zzgl. ges. Mwst. von der Höhe des Startpreises berechnet. Weitere entstanden Kosten wie z.B. Gutachterrechnungen etc. sind ebenfalls zu erstatten.
Der Versteigerungsauftrag erlischt nach 6 Monaten oder nach erfolgter Versteigerung. Er erneuert sich um jeweils 3 Monate, falls er nicht gekündigt wird.
Die Abholung der nicht versteigerten Gegenstände liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers.
Falls die Gegenstände nicht in der nächstmöglichen Auktion versteigert werden können, oder wenn es gleich für Teile oder die gesamte Partie so vereinbart ist, kann ein freihändiger Verkauf erfolgen. Bei weiteren Saalauktionen ermäßigt sich der Startpreis automatisch um jeweils 50%. Alle anderen Punkte dieser Einlieferungsbedingungen gelten dann wie bei einer Einlieferung in eine Präsenzauktion.
Falls der Auftraggeber auf Startpreisen besteht, werden diese unteren Startpreise mit beiderseitigem Einverständnis festgestellt. Unter diesem darf ein Zuschlag nur unter Vorbehalt erfolgen. Die Abgabe von Gegenständen zu diesem Vorbehaltsgebot bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers innerhalb von 10 Arbeitstagen.
Für den Regelfall, dass der Auftraggeber keinen Starpreis vorgibt, setzt der Auktionator einen Startpreis nach eigenem Ermessen. Für den Fall, dass Gegenstände ohne Limit aufgerufen werden, beträgt der Startpreis mindestens 10.- Euro.

Der Auftraggeber haftet für Angaben, welche die Echtheit, die Provenienz oder das Alter der von ihm eingelieferten Gegenstände betreffen. Ebenso versichert er, dass die Gegenstände aus dem Ausland ordnungsgemäß eingeliefert wurden.
Der Auktionator versichert die eingelieferten Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser und Vandalismus. Die Versicherungsgebühr ist in der Losgebühr bereits inkludiert. Der Auktionator haftet nicht, gleich aus welchem Rechtsgrund, es sei denn, ihm falle Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Gold- und Silbergegenstände dürfen unter dem Marktwert versteigert werden.
Der Auftraggeber stimmt zu, dass im Falle folgerechtspflichtiger Verkäufe nach dem Urheberrechtsgesetz sein Name und seine Anschrift auf Verlangen der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst mitgeteilt wird. Wünscht der Auftraggeber Geheimhaltung, so verpflichtet er sich, dem Auktionator einen Anteil in Höhe von 2% des Verkaufserlöses zzgl. ges. Mwst. auf diesen Anteil zu zahlen, den der Auktionator dann für ihn abführt.
Die Versteigerungsabrechnung erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach der Versteigerung, vorbehaltlich der erfolgten Bezahlung durch den Käufer.
Über die in eine Auktion eingelieferten Gegenstände erhält der Auftraggeber eine schriftliche Einlieferungsbestätigung.
Eventuell anfallende Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. LKW bzw. Transporter mit Fahrer 79.- Euro / Std. zzgl. ges. Mwst, und Helfer 39.- Euro / Std. zzgl. ges. Mwst. Verpackungsmaterialien nach Anfall.
Diese Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf.
Sollten einzelne Punkte der Einlieferungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.
Erfüllungsort für beide Parteien ist 79194 Gundelfingen, der Gerichtstand ist Freiburg i. Br.
Gundelfingen, ab dem 01.01.2024